Dänemark zeichnet M250

Abweichungen bei Baumusterzulassungen von Ausrüstungsteilen für Tanks jetzt in drei Ländern nutzbar.

(mih) Dänemark hat nun die Multilaterale Vereinbarung M250 – Baumusterzulassungen von Ausrüstungsteilen für Tanks nach Kapitel 6.8 ADR – gezeichnet. Die von Deutschland (VkBl. 15/2012) initiierte Multilaterale Vereinbarung war zuvor bereits von Frankreich gezeichnet worden.

Abweichend von den Vorschriften des Abschnitts 6.8.2.3.1 ADR darf die zuständige Behörde oder eine von ihr bestimmte Stelle eine getrennte Baumusterzulassung von Ventilen und anderen Bedienungsausrüstungen, für die in der Tabelle des Absatzes 6.8.2.6.1 ADR eine Norm aufgeführt ist, gemäß dieser Norm durchführen. Diese getrennte Baumusterzulassung muss bei der Ausstellung der Bescheinigung für den Tank berücksichtigt werden, sofern die Prüfergebnisse vorliegen und die Ventile und anderen Bedienungsausrüstungen für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.

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