Corrigendum zum ADN

Mit Corrigendum 1 wird die englischsprachige Fassung der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung abgeändert. Eine 1. Berichtigung betrifft die deutsche Übersetzung.

(ak) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 5 vom 10. März 2010 auf den Seiten 122 ff. das Corrigendum 1 der UNECE WP.15/AC.2 (ECE/TRANS/203/Corr.1) in Englisch und eine 1. Berichtigung der deutschen Übersetzung zur Anlage der 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (BGBl. 2009 II S. 534) bekannt gemacht.

 

Änderungsanweisungen aus der englischen Fassung des Dokuments ECE/TRANS/203/Corr.1, die nicht die deutsche Übersetzung betreffen, wurden nicht aufgeführt. Änderungsanweisungen, die ausschließlich in der Übersetzung enthalten sind, betreffen nur die deutsche Fassung.

 

Im englischen Corrigendum 1 wurde unter anderem das Flowchart zu den umweltgefährdenden Stoffen (aquatische Umwelt) geändert. In der deutschen Berichtigung sind neben einigen redaktionellen Änderungen auch Einträge der Tabelle A erwähnt, in denen zum Beispiel der Zusatz "NAG" anzufügen ist.

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