Schweiz: Nicht mehr als fünf

Ab dem 11. Mai 2020 dürfen in der Schweiz Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte wieder geschult und geprüft werden

(ur) Die Schweiz erlaubt ab dem 11. Mai 2020 wieder Ausbildungen, Weiterbildungen und Prüfungen im Straßenverkehr. Dies betrifft unter anderem auch die

  • Ausbildung für Fahrzeugführer zur Beförderung von gefährlichen Gütern (Basiskurs, Aufbaukurs und Auffrischungsschulung nach Unterabschnitt 8.2.2.1 ff. ADR und nach Ziffer 8.2.1.7.2 Anhang 1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR),
  • Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten (Art. 13 ff. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV).

Voraussetzung ist, dass der Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet hat und umsetzt sowie dafür sorgt, dass die Empfehlungen des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden. Zudem dürfen an den Aus- und Weiterbildungen nicht mehr als fünf Personen teilnehmen (inkl. Lehrperson), bei Prüfungen hingegen (z.B. Theorie) ist die Anzahl der Teilnehmenden nicht beschränkt.

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