Litauen zeichnet RID 1/2020
RID 1/2020 verlängert Gültigkeit von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Veränderung ergeben:
RID 1/2020 - Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID - gezeichnet von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie neu von Litauen. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Dezember 2020.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 RID bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Dezember 2020 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 RID bestanden haben.

