ADN: Zertifikate und Zulassungen

M026 verlängert die Gültigkeit von Zertifikaten und Zulassungszeugnissen für Binnenschiffe

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M026 – Wiederkehrende Prüfungen nach Teil 8 und 9 des ADN und Zulassungszeugnisse nach Abschnitt 1.16.1 des ADN – gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und der Slowakei. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2020.

Abweichend von den Bestimmungen des ADN, bleiben alle wiederkehrenden Prüfungen, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2020 endet, bis zum 30. September 2020 gültig.

Abweichend von den Vorschriften der Absätze 1.16.1.1.1.2 und 1.16.1.3.1 des ADN bleiben alle Zulassungszeugnisse und alle vorläufigen Zulassungszeugnisse, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2020 endet, bis zum 30. September 2020 gültig, sofern ein gültiges Zulassungszeugnis gemäß Abschnitt 1.16 vorliegt.

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