Binnenschifffahrt: verschiedene nationale Regelungen angepasst

Die neuen Vorgaben u.a. in der BinSchStrO, BinSchStrEV und BinSchUO betreffen beispielsweise „Wache und Aufsicht“ sowie LNG als Brennstoff.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben die „Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwege­rechtlicher Vorschriften“ vom 31. Oktober 2019 bekannt gemacht (BGBl. 2019 I S. 1518). Damit wird u.a. die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) geändert. So erhält § 7.08 „Wache und Aufsicht“ eine neue Fassung. Weitere Änderungen in der BinSchStrO betreffen z.B. die „Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen“ (neuer § 8.14) bzw. die „Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)“ (neuer § 28.04).

Die Artikelverordnung umfasst zudem u.a. Änderungen der Verordnung zur Einführung der ­BinSchStrO (BinSchStrEV) und der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO). Sie ist am 9. November 2019 in Kraft getreten.

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