Binnenschifffahrt: Update Multilaterale Vereinbarungen

Die Niederlande haben die Zeichnung der M014 und M015 zum ADN widerrufen. Damit darf die M015 vorerst nicht mehr angewendet werden.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:

M014 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach Abs. 9.3.2.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs C) – gezeichnet von Bulgarien und Luxemburg sowie nun widerrufen von den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2019).

M015 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach den Abs. 9.3.1.13.3 und 9.3.3.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs G bzw. des Typs N) – gezeichnet von Luxemburg sowie nun widerrufen von den Niederlanden. Da Luxemburg somit derzeit einziger Zeichnerstaat ist, darf die M015 vorerst nicht mehr angewendet werden.

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