Beschädigte Lithium-Batterien einfacher befördern

Frankreich hat die Multilaterale Vereinbarung M259 zum ADR vorgeschlagen, um die kommende Sondervorschrift 376 (ADR 2015) schon jetzt anwenden zu können.

(mih) Frankreich hat die Multilaterale Vereinbarung M259 zum ADR vorgeschlagen, um beschädigte oder defekte Lithium-Zellen oder -Batterien (UN 3090, 3091, 3480 und 3481) unter vereinfachten Bedingungen zu befördern. Damit soll es möglich werden, die Regelungsinhalte der kommenden Sondervorschrift (SV) 376 vorfristig anzuwenden. Die SV 376 wird Teil des ADR 2015 sein.

Sobald weitere Vertragsparteien die Multilaterale Vereinbarung zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Vereinbarung würde dann bis 31. Dezember 2014 gelten.

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