Belgien zeichnet M338

Multilaterale Vereinbarung zur Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoffen im Straßenverkehr

(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:

M338 - Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 -, vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Deutschland und neu von Belgien.

Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 2.2.2.3 und der Tabelle A des Kapitels 3.2 dürfen Gemische von Butadiene und Kohlenwasserstoff mit einer Butadien-Konzentration von mehr als 20 %, aber höchstens 40 %, stabilisiert, die bei 70 °C einen Dampfdruck von nicht mehr als 1,1 MPa (11 bar) haben und deren Dichte bei 50 °C den Wert von 0,525 kg/l nicht unterschreitet, unter der Eintragung „UN 1010 BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT“ befördert werden.

Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2025
Das Pendant zur M338 ist im Schienenverkehr die Multilaterale Vereinbarung RID 4/2021.

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