Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff in Binnentankschiffen.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:
M034/ADN – Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 in Tankschiffen – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2025 S. 452), den Niederlanden und der Schweiz sowie neu von Belgien (gültig bis 30. Juni 2027).
Abweichend von den Vorschriften des Unterabschn. 2.2.2.3 und der Tabelle C des Kap. 3.2 des ADN dürfen Gemische aus Butadienen und Kohlenwasserstoff mit einer Konzentration der Butadiene von mehr als 20 %, aber nicht mehr als 40 %, stabilisiert, mit einem Dampfdruck bei 70 °C von höchstens 1,1 MPa (11 bar) und einer Dichte bei 50 °C von mindestens 0,525 kg/L unter der Bezeichnung UN 1010 BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT in Tankschiffen befördert werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!