BAM-GGR 021 überarbeitet

UN-Betriebslebensdauer-Prüfprogramm für Composite-Druckgefäße

(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Gefahrgut-Regel (GGR) 021 „Baumusterspezifische Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) nach dem Konzept zusätzlicher Prüfungen (CAT)“ in der 1. Revision vom 16. März 2023 veröffentlicht. Diese ist ab sofort anwendbar.

Composite-Druckgefäße unterliegen aufgrund der verwendeten Werkstoffe anderen Alterungsprozessen, als diese von metallischen Druckgefäßen bekannt sind. Aus diesem Grund sehen die UN-Modellvorschriften und alle darauf aufbauenden verkehrsträgerspezifischen Transportvorschriften gemäß 6.2.2.1.1 und 6.2.2.1.2 jeweils Bem. 2 eine Überprüfung der (sicheren) Lebensdauer von UN-Composite-Druckgefäßen nach 15 Jahren Betrieb vor.

Das Verfahren, das die BAM im Rahmen ihrer Zuständigkeit anwendet, basiert auf der statistischen Betrachtung abgeprüfter Eigenschaften von Stichproben, aus denen auf die gesamte Population eines Baumusters bei einem Betreiber geschlossen werden kann. Der Vergleich dieser statistischen Betrachtungen über verschiedene Altersstufen der Population an Druckgefäßen zu einem Baumuster hinweg, erlaubt die fundierte Abschätzung des Endes der sicheren Betriebsdauer der Composite-Druckgefäße.

Ein solcher Ansatz ist darauf ausgerichtet, alterungsbedingte Änderungen festzustellen, die das Baumuster und die zugehörigen Composite-Druckgefäße im Betrieb grundsätzlich betreffen. Es kann zwar helfen, einen kritischen oder unsachgemäßen Umgang und seine Folgen im Einzelfall zu erkennen, fokussiert aber nicht darauf und leitet keinen entsprechenden Anspruch ab, der es gestatten würde, die visuellen Inspektionen vor der Befüllung oder im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung zu ersetzen.

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