Ausnahme für Hilfsguttransporte

Niedersachsen erlässt Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für den Lkw-Transport von Hilfsgütern für ukrainische Flüchtlinge

(ur) Das Niedersächsische Verkehrsministerium hat eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen, um den Transport von Hilfsgütern in die Ukraine zu beschleunigen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt seit dem 3. März 2022 für gewerbliche Beförderungen (und Leerfahrten) mit Lkw über 7,5 Tonnen, die der Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen. Humanitäre Hilfsgut-Transporte von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen etc. waren bereits zuvor vom Sonntags- und Feiertagsverbot ausgenommen.
Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 26. Juni 2022.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir sind fassungslos, wenn wir die Bilder aus der Ukraine sehen, und wir können das unvorstellbare Leid der Bevölkerung nicht einmal erahnen. Es kommt jetzt auf schnelle Hilfe an. Um die Menschen, die teilweise nur mit dem Nötigsten auf der Flucht sind, zu versorgen, trägt auch Niedersachsen seinen Teil dazu bei, indem der länderübergreifende Transport von Hilfsgütern jederzeit sichergestellt wird."

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