Auf Bußgeld kann verzichtet werden

Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf dem Rhein tritt am 1. Dezember 2021 mit einer dreimonatigen Toleranzfrist in Kraft

(ur) Auf sämtlichen Wasserstraßen, auf denen die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) gilt, tritt für alle unter § 12.01 Nummer 1 RheinSchPV fallenden Fahrzeuge und Sondertransporte die elektronische Meldepflicht am 1. Dezember 2021 in Kraft. Darunter fallen auch Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt.

Angesichts der technischen Schwierigkeiten, die für einige Schifffahrtstreibende bei der Erfüllung der neuen Vorschriften auftreten können, beschloss der Polizeiausschuss in seiner Sitzung am 27. Oktober 2021, die nationalen Polizeibehörden zu ersuchen, mit dem Inkrafttreten der elektronischen Meldepflicht eine Toleranzfrist einzuführen.

So sollen die zuständigen Behörden die meldepflichtigen Fahrzeuge und Sondertransporte, die sich noch nicht elektronisch melden, direkt ansprechen. Sie können von einer Geldbuße absehen, falls triftige Gründe für eine derartige Toleranz vorliegen. Mit anderen Worten, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können innerhalb der drei Monate nach Inkrafttreten der elektronischen Meldepflicht von Fall zu Fall Toleranz üben. Die Einführung dieser Toleranzfrist hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der elektronischen Meldepflicht, d.h. den 1. Dezember 2021.

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) weist alle betroffenen Fahrzeuge und Sondertransporte darauf hin, dass bis zum 30. November 2021 alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Versenden elektronischer Meldungen zu gewährleisten. Ein Antrag auf Eröffnung eines EDI-Kontos bei der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat (RWS) sollte daher umgehend gestellt werden.

Die ZKR empfiehlt, bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung der elektronischen Meldepflicht die Internetseite der ZKR mit dem Titel „Elektronisches Melden (ERI)“ zu konsultieren. Diese Internetseite wurde aktualisiert und umfasst alle Referenzdokumente. Zudem finden sich dort Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

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