Allgemeinverfügung zu Bahnradsätzen

Das Eisenbahn-Bundesamt hat entschieden: Künftig müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen wichtige Daten zur Historie, zur Verwendung und zur Instandhaltung von Güterwagenradsätzen erheben.

(ak) Eine umfassende Dokumentation über Radsätze und Maßnahmen zu ihrer Instandhaltung war bislang insbesondere bei älteren Radsätzen selten zu finden. Mit Datum vom 25. November 2009 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nun eine Allgemeinverfügung an alle der Aufsicht des EBA unterfallenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Halter von Güterwagen erlassen: Es ordnet an, dass ab sofort wichtige Daten zur Historie, zur Verwendung und zur Instandhaltung von Güterwagenradsätzen erhoben werden müssen. Auf Verlangen sind sie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Das EBA hatte im Rahmen der Aufarbeitung des schweren Explosionsunglücks im italienischen Viareggio und nach den bekannten Mängelfeststellungen an rund 4.000 Güterwagenradsätzen zur Kenntnis genommen, dass über die "Vita" des verwendeten Rollmaterials bislang nur wenig Daten zur Verfügung stehen. So sind zwar baugleiche Güterwagenradsätze bzw. Radsatzwellen generell frei tauschbar. Um aber zukünftig gefährliche Ereignisse zu vermeiden, müssen Fahrzeughalter und Behörden mehr über das "Vorleben" der Radsatzelemente und über etwaige Beeinträchtigungen der Belastbarkeit und Betriebsfestigkeit des Materials wissen.

 

Die Aufsichtsbehörden der benachbarten europäischen Mitgliedstaaten diskutieren nach Angaben des EBA über den Erlass einer gleichlautenden Verfügung für ihren Zuständigkeitsbereich.

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