Aktualisierte Broschüre für Handwerksbetriebe
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau will damit für das Thema Gefahrgut sensibilisieren.
(mih) Handwerker befördern z.B. in und auf Kleintransportern oder Pkw auch verpackte gefährliche Güter. Selbst wenn die Mengen gering sind, sind bestimmte Gefahrgutvorschriften zu beachten. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat seine Informationsbroschüre Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe“ überarbeitet und auf den Stand des ADR 2019 gebracht. Auf 43 Seiten ist darin u.a. anschaulich erläutert, was gefährliche Güter sind und woran man sie erkennt, in welchen Verpackungen und Fahrzeugen sie befördert werden dürfen, welche Freistellungsmöglichkeiten es für Handwerker gibt und wer im Unternehmen für Gefahrgut verantwortlich ist. Die Broschüre liegt damit in der 13. Auflage vor.

