Aktualisiert: Nationale Ausnahmen in Europa

Die Europäische Kommission hat die Verzeichnisse mit den Ausnahmen in den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG überarbeitet.

(mih) Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Verzeichnisse mit den nationalen Ausnahmen beim Gefahrguttransport auf der Straße, Schiene und Binnenwasserstraße bekannt gemacht. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/217 vom 10. April 2014 zur „Ermächtigung der Mitgliedstaaten, gemäß der Richtlinie 2008/68/EG … über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen“ wurde nun im Amtsblatt der EU (ABl.) L 44 S. 1 veröffentlicht.

Die in Anh. I Abschn. I.3, Anh. II Abschn. II.3 und Anh. III Abschn. III.3 der Richtlinie 2008/68/EG verzeichneten nationalen Ausnahmen wurden aktualisiert und komplett neu gefasst, da u.a. mehrere Mitgliedstaaten neue Ausnahmen beantragt haben; Grundlage für die Ausnahmen ist Art. 6 Abs. 2. Sie betreffen je nach Verkehrsträger folgende Staaten (Anzahl der Ausnahmen in Klammern):

  • Straße: Belgien (11), Dänemark (6), Deutschland (10), Finnland (6), Frankreich (7), Griechenland (2), Irland (8), Litauen (3), Niederlande (1), Portugal (2), Schweden (11), Spanien (1), Ungarn (3) und Vereinigtes Königreich (15)
  • Schiene: Dänemark (2), Deutschland (5), Frankreich (2), Schweden (2) und Vereinigtes Königreich (5)
  • Binnenwasserstraße: Bulgarien (1).

Diese Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die aufgeführten Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen. Von den insgesamt 103 Ausnahmen gelten 80 nur noch bis 30. Juni dieses Jahres.

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