Änderungsanweisungen für das neue ADR
Nun ist es amtlich: Die Änderungsverordnung zum ADR ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Eine konsolidierte Fassung des ADR steht allerdings noch aus.
(ak) Im Bundesgesetzblatt II Nr. 28 vom 14. Oktober 2010 ist die "21. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (21. ADR-Änderungsverordnung – 21. ADRÄndV)" bekannt gegeben worden.
Die darin enthaltenen Neuerungen wurden in Genf vom 5. bis 8. Mai 2009, vom 2. bis 6. November 2009 und 3. bis 7. Mai 2010 beschlossen.
Wer sich über die einzelnen Änderungsanweisungen informieren möchte, kann diese mit einer deutschen Übersetzung als Anlageband zum Bundesgesetzblatt bestellen. Eine konsolidierte Fassung des ADR 2011 ist in den nächsten Wochen zu erwarten.

