Änderung der VOC-Verordnung

Für Betreiber von Binnentankschiffen gibt es endlich eine praxisnahe Regelung für die Belüftung von Tanks mit Ottokraftstoffen.

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 14.05.2009 wurde auf S. 1043 die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen bekanntgegeben. § 11 Absatz 1 Satz 2 erhält damit folgende Neufassung: 


"Abweichend von § 5 Absatz 2 dürfen Binnentankschiffe, ohne im Einzelfall eine Ausnahme beantragen zu müssen, ventilieren, wenn dies durch einen unerwarteten Werftaufenthalt erforderlich wird und die Restdämpfe nach der Entleerung von Ottokraftstoffen einer Abgasreinigungsanlage nicht zugeführt werden können."

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