ADR/RID/ADN: Änderungen für 2019

Die internationalen Gremien haben die Arbeiten an den 2019er-Ausgaben von ADR, RID und ADN abgeschlossen. Mittlerweile liegen die Notifizierungstexte vor.

(mih) Am 1. Januar kommenden Jahres werden die 2019er-Ausgaben von ADR, RID und ADN in Kraft treten. Wie bei den Ausgaben zuvor wird es eine allgemeine Übergangsfrist von sechs Monaten geben. Die Neuerungen und Änderungen in den europäischen Gefahrgutvorschriften für die drei Landverkehrsträger stehen mittlerweile fest.

  • Straße: Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat die Arbeiten am ADR 2019 bei ihrer 104. Tagung vom 15. bis 17. Mai 2018 abgeschlossen. Die Änderungen in Englisch sind in drei Dokumenten (ECE/TRANS/WP.15/240, ECE/TRANS/WP.15/240/Add.1 und ECE/TRANS/WP.15/240/Corr.1) zusammengestellt. Einen Entwurf der Änderungen in Deutsch hat das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) veröffentlicht; allerdings sind hierin die letzten, bei der 104. Tagung der WP.15 beschlossenen Anpassungen noch nicht berücksichtigt.
  • Eisenbahn: Der RID-Fachausschuss hat die Änderungen für das RID 2019 bei seiner 55. Tagung am 30. Mai 2018 verabschiedet. Der Notifizierungstext (OTIF/RID/NOT/2019) steht bei der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zum Download bereit.
  • Binnenschifffahrt: Der ADN-Verwaltungsausschuss hat die Änderungen für das ADN 2019 bei seiner 20. Sitzung am 26. Januar 2018 angenommen. Sie sind u.a. in Deutsch im Dokument ECE/ADN/45 zu finden.

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