ADR-Card: besserer Schutz gegenüber Fälschungen

Die neuen ADR-Schulungsbescheinigungen gibt es seit April. Sie verfügen über verschiedene Sicherheitsmerkmale und lassen sich mit einer Datenbankabfrage überprüfen.

(mih) Seit 1. April 2019ADR_Card.jpg werden ADR-Schulungsbescheinigungen nur noch nach neuem Muster ausgestellt. Darauf weist die IHK Hannover hin. Die neuen sog. ADR-Cards verfügen über neue Sicherheitsmerkmale. Dazu zählen:

  • Guilloche: spezielles Muster aus mehreren ineinander verwickelten und überlappenden Linienzügen
  • Mikroschrift: sehr kleine Schriftgröße, die in der Regel nur mit Hilfe eine Lupe lesbar ist
  • Optically Variable Ink (OVI): spezielle Farbe, die je nach Blickwinkel in einem anderen Farbton erscheint
  • Near Field Communication (NFC): Chip, anhand dessen jeder überprüfen kann, ob die ADR-Schulungsbescheinigung in der zentralen Datenbank des DIHK vorhanden ist.

Detaillierte Angaben zu den neuen ADR-Schulungsbescheinigungen und zur Datenbankabfrage sind in einem DIHK-Infoblatt zusammengestellt. Die bis 31. März 2019 ausgestellten ADR-Schulungsbescheinigungen bleiben bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer gültig.

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