ADR: Änderungen für 2019 bekannt gemacht

Das BMVI hat die 27. ADR-Änderungsverordnung im BGBl. veröffentlicht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die 27. ADR-Änderungsverordnung (27. ADRÄndV) vom 25. Oktober 2018 bekannt gemacht (BGBl. 2018 II S. 443). Damit werden Änderungen zum ADR in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2017 (BGBl. 2017 II S. 1520, Anlageband) in Kraft gesetzt. Die 27. ADRÄndV – und damit das ADR 2019 – tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt sechs Monate.

Der 148 Seiten umfassende Anlageband zur 27. ADRÄndV enthält die Änderungen im ADR 2019 in französischer Sprache und in einer amtlichen deutschen Übersetzung. Das BMVI hat die Möglichkeit, das ADR 2019 später zusätzlich in einer konsolidierten Fassung bekannt zu machen.

Das Werk ADR 2019 von ecomed Sicherheit des Verlags ecomed-Storck mit den kenntlich gemachten Änderungen, zahlreichen ergänzenden nationalen Vorschriften, zusätzlichen redaktionellen Überschriften an allen unbenannten Gliederungsnummern, Hinweisen auf Fahrwegbestimmungen und Güter mit hohem Gefahrenpotenzial, Verweisen auf weitere Regelungen sowie einem ausführlichen Stichwortverzeichnis ist ab sofort lieferbar.

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