ADR: Änderungen für 2017 bekannt gemacht

Das BMVI hat die 25. ADR-Änderungsverordnung im BGBl. veröffentlicht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die 25. ADR-Änderungsverordnung (25. ADRÄndV) vom 25. Oktober 2016 im BGBl. 2016 II S. 1203 bekannt gemacht. Damit werden Änderungen zum ADR in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504, Anlageband; BGBl. 2016 II S. 50 (Berichtigung)) in Kraft gesetzt. Die 25. ADRÄndV – und damit das ADR 2017 – tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt sechs Monate.

Der 138 Seiten umfassende Anlageband zur 25. ADRÄndV enthält die Änderungen im ADR 2017 in französischer Sprache und in einer amtlichen deutschen Übersetzung. Das BMVI hat die Möglichkeit, das ADR 2017 später zusätzlich in einer konsolidierten Fassung bekannt zu machen.

Das Werk „ADR 2017“ vom Storck Verlag Hamburg oder von ecomed Sicherheit mit zahlreichen ergänzenden nationalen Vorschriften, zusätzlichen redaktionellen Überschriften an allen unbenannten Gliederungsnummern, Hinweisen auf Fahrwegbestimmungen und Güter mit hohem Gefahrenpotenzial, Verweisen auf weitere Regelungen sowie einem ausführlichen Stichwortverzeichnis erscheint im November.

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