ADR 2013 berichtigt

Das BMVI hat Korrekturen zur deutschen Fassung des ADR 2013 bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 25. Februar dieses Jahres (BGBl. 2014 II S. 237) Berichtigungen zu der Neufassung des ADR 2013 vom 3. Juni 2013 (BGBl. 2013 II S. 648, Anlageband) bekannt gemacht. Die Bekanntmachung umfasst ein Corrigendum der WP.15 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ECE/TRANS/225, Vol. I and II) und eine deutsche Übersetzung sowie Berichtigungen der deutschen Fassung des Anlagebands.

Die Korrekturen betreffen:

  • Kapitel 3.2 Tabelle A: UN 3478 und 3479
  • Unterabschnitt 4.1.1.9, Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisungen P200 Absatz 11, P207, P650 und P904, Unterabschnitt 4.1.4.3 Verpackungsanweisung LP02, Abschnitt 4.3.5 Sondervorschriften TU4 und TU16
  • Unterabschnitt 6.2.4.1, Absatz 6.3.5.3.5, Absatz 6.8.2.6.1
  • Absatz 7.3.2.6.1 Unterabsatz d), Absatz 7.3.2.6.2 Unterabsatz e)
  • Kapitel 8.5 zusätzliche Vorschrift S1.

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