Das BMDV hat die Korrekturen in Französisch sowie – falls für die deutsche Fassung relevant – in deutscher Übersetzung bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das ADN 2023 mit Datum vom 27. März 2024 berichtigt (BGBl. 2024 I Nr. 113). Die Korrekturen sind in Französisch sowie – falls für die deutsche Fassung relevant – in deutscher Übersetzung bekannt gemacht.
Die notifizierungspflichtigen Berichtigungen in der deutschen Fassung betreffen u.a.
Die übrigen Berichtigungen in der deutschen Fassung betreffen:
Die Berichtigungen gelten rückwirkend zum Inkrafttreten der jeweiligen Bestimmung.
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