Absolutes Alkoholverbot

Für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer hat sich der Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) ausgesprochen.

(ur) „Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer ist vorrangig gegenüber einer Teilgruppe, die trotz der Teilnahme am Straßenverkehr nicht auf den Konsum von Alkohol verzichten möchte“, erklärt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. „Es geht um die klare Regel: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“.

Bei der Umsetzung eines absoluten Alkoholverbotes für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer sei zu berücksichtigen, dass aufgrund natürlicher Prozesse eine Blutalkoholkonzentration (BAK) nachgewiesen werden könne, ohne Alkohol getrunken zu haben. Gleichzeitig sei ein negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit erst ab einer BAK von 0,2 Promille wissenschaftlich nachgewiesen. „Es sollte daher in einer Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass mit der Formulierung ‚unter der Wirkung alkoholischer Getränke‘ eine BAK oberhalb von 0,19 Promille verstanden wird“, macht Dr. Eichendorf deutlich. „Damit sollten sich auch die Diskussionen um den Verzehr von Schnapspralinen oder der Einnahme von Hustensaft erledigt haben.“

Zudem führen laut DVR die derzeit im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankerten vielen unterschiedlichen Grenzwerte zu einer gewissen Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern. Durch ein absolutes Alkoholverbot könne hier Klarheit geschaffen werden, die auch richtiges Verhalten fördern würde. „Die Erfahrung in der Präventionsarbeit zeigt: Je klarer Regeln sind, desto eindeutiger ist die Einhaltung der Vorschriften. Kein Alkohol am Steuer ist für jeden klar zu definieren“, ist sich Dr. Eichendorf sicher.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss gehört neben nicht angepasster Geschwindigkeit und dem Nicht-Angurten EU-weit zu den Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle. In Deutschland sind im vergangenen Jahr 342 Menschen bei Alkoholunfällen ums Leben gekommen; 18.874 wurden verletzt, davon 5.001 schwer. Von den insgesamt knapp 58.000 im Straßenverkehr Getöteten in den Jahren 2000 bis 2009 haben rund 7.000 bei Alkoholunfällen ihr Leben verloren. Das sind etwa zwölf Prozent der Getöteten.

„Mit der Umsetzung eines Alkoholverbotes im Straßenverkehr besteht die Chance, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten deutlich zu senken“, zeigt sich Dr. Eichendorf optimistisch.

So zeigt das im August 2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Wirkung, wie eine aktuelle Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nachweist. Trunkenheitsfahrten und damit die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten sind zurückgegangen. „Nach einem Jahr Alkoholverbot für Fahranfänger ergab sich ein durchschnittlicher Rückgang aller festgestellten Alkoholverstöße bei den 18- bis 21-Jährigen um 17 Prozent. Der Rückgang bei den über 21-Jährigen betrug lediglich 2,5 Prozent. Ein klares Indiz für die positive Wirkung des Alkoholverbotes“, sagt der DVR-Präsident. Es sei nicht zu erklären, weshalb sich Alkoholkonsum in jüngeren Jahren negativ auf das Fahren auswirken soll, während das ab der Grenze von 21 Jahren plötzlich bis zu bestimmten Grenzwerten nicht mehr der Fall sein soll.


Neben dem DVR haben sich in den letzten Monaten auch die Deutsche Verkehrswacht (DVW), die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.), die Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Automobilclub von Deutschland (AvD) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) für ein generelles Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen.

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