Damit wird das ADN 2025 rückwirkend vom 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Zehnte Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen (10. ADN-Änderungsverordnung – 10. ADNÄndV) mit Datum vom 24. April 2025 bekannt gemacht (BGBl. 2025 II Nr. 143). Diese Verordnung – und damit das ADN 2025 – wird mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Der ADN-Verwaltungsausschuss in Genf hatte am 26. Januar 2024 und am 30. August 2024 Änderungen des ADN, das zuletzt durch die 9. ADNÄndV vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II S. 690, Anlageband) geändert und durch Bekanntmachung vom 27. März 2024 korrigiert (BGBl. 2024 II Nr. 113) worden war, beschlossen. Diese Änderungen sind in der 10. ADNÄndV in Französisch und in einer deutschen Übersetzung enthalten.
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