Ladungssicherung: fester Bestandteil bei Kontrollen

Um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, will die Europäische Kommission die technischen Unterwegskontrollen modifizieren.

(mih) Die Europäische Kommission hat vor, in einem Vorschriftenpaket zur Verkehrssicherheit auf der Straße die Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen […], zu modifizieren (Entwurf in Englisch). Demnach wären Kontrolleure bei einer Unterwegskontrolle von Lkw in der EU künftig verpflichtet, ebenfalls zu prüfen, ob die Ladungssicherung korrekt ist. Bislang ist dieser Kontrollpunkt lediglich optional. Wie die BG Verkehr mitteilt, sollen die Mitgliedstaaten laut Kommissionsvorschlag dafür sorgen, dass die Kontrolleure für die entsprechende Überprüfung der Ladungssicherung geschult sind.

Demnach soll Art. 13 Nr. 1 der Richtlinie 2014/47/EU künftig folgenden Inhalt haben: „Während der technischen Unterwegskontrolle muss an einem Fahrzeug eine Kontrolle der Ladungssicherung gemäß Anhang III vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Ladung so gesichert ist, dass der sichere Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht. Kontrollen müssen durchgeführt werden, um zu überprüfen, dass unter allen Einsatzbedingungen des Fahrzeugs, auch in Notsituationen oder beim Anfahren bergaufwärts,

  • Teile der Ladung ihre Lage zueinander sowie zu Fahrzeugwänden oder -oberflächen nur äußerst geringfügig ändern können und
  • Ladung sich nicht aus dem Laderaum herausbewegen oder außerhalb der Ladefläche gelangen kann.“

Die Vorgaben für die Ladungssicherung in Anh. III der Richtlinie 2014/47/EU sollen unverändert bestehen bleiben.

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