CTU Code: endgültiger Entwurf ist fertig

Der neue, von der IMO, ILO und UNECE erarbeitete Code soll die CTU-Packrichtlinien von 1997 ersetzen.

(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat den endgültigen Entwurf des neuen „IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code)“ (Januar 2014, 127 Seiten) zum Download bereitgestellt. Er wurde von der International Maritime Organization (IMO), der International Labour Organization (ILO) und der UNECE erarbeitet.

Der unverbindliche CTU Code soll die ebenfalls unverbindlichen „IMO/ILO/UNECE Guidelines for Packing of Cargo Transport Units (CTU Guidelines)“ von 1997 ablösen, die hierzulande als „Richtlinien der IMO, der ILO und der UNECE für das Packen von Beförderungseinheiten (CTUs) (CTU-Packrichtlinien)“ vom 17. Februar 1999 im Verkehrsblatt (VkBl.) 1999, S. 164 bekannt gemacht wurden.

Das Ziel des CTU Codes ist es, diejenigen beim sicheren Packen von Güterbeförderungseinheiten zu unterstützen, die für das Packen und Sichern der Ladung verantwortlich sind. Wer andere schult oder darin unterweist, Güterbeförderungseinheiten zu packen, soll hier ebenfalls fachlichen Rat finden. Zudem sollen sowohl theoretische Details für das Packen und Sichern als auch praktische Maßnahmen aufgezeigt werden, um Güter sicher auf oder in Güterbeförderungseinheiten zu packen.

Das Inland Transport Committee (ITC) der UNECE wird dem CTU Code voraussichtlich auf der 76. Sitzung vom 25. bis 27. Februar dieses Jahres in Genf zustimmen. Bei der IMO steht der CTU Code auf der Tagesordnung der 93. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses (Maritime Safety Committee – MSC) vom 14. bis 23. Mai 2014 in London. Wann die ILO zustimmen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Verbindlich ist der neue CTU Code allerdings erst dann anzuwenden, wenn die Verweise in 1.3.1.5, 1.3.1.7, 5.4.2.1, 7.3.3 bzw. 7.3.3.14 IMDG-Code geändert wurden. Das wird wohl erst mit dem Amendment 38-16, das voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, der Fall sein.

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