Informieren und netzwerken

Klasse 6.2 – Die 7. Fachtagung "Gefährliche Stoffe im Gesundheitswesen" hatte erneut die infektiösen Materialien zum Themenschwerpunkt, doch wurden auch gentechnisch veränderte Organismen angesprochen.

Von Uwe Heins

Mitte Oktober kamen in Berlin 40 Mitarbeiter von Kliniken, Laboren, Logistikern und Gesundheitsbehörden aus Deutschland und Österreich zusammen, um sich über die Entwicklungen bei Umgang, Transport von Proben und Abfallbeseitigung rund um die Klasse 6.2 sowie GVO zu informieren und auszutauschen. Ein Teilnehmer schrieb danach in den "Gefahrgut-Foren": Die Tagung hatte enormes Informationspotenzial, war genial zum Netzwerken und erlaubte einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus.

Einen Überblick der gefahrgutrechtlichen Vorschriften für die Transportklassifizierung infektiöser Materialien, aber auch spezieller Formen wie Zellkulturen, GVO und infizierten Tieren gab Dr. Heinrich Maidhof vom Robert Koch Institut (RKI). Er stand auch während der Tagung sachkundig für Fragen zur Verfügung.

Einen thematischen Randbereich, der aber in der Öffentlichkeit ungeachtet mangelhafter Kenntnisse intensiv diskutiert wird, stellte Dr. Daniela Wahler vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor: Gentechnisch veränderte Organismen. Diese werden im Gentechnikgesetz definiert als ein Organismus mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie er unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt. Sie erläuterte die verschiedenen Begriffe und rechtlichen Fragen, die sich u.a. durch neue Techniken (Genome Editing) ergeben.

Für den Transport von GVO zwischen gentechnischen Anlagen innerhalb Deutschlands ist neben gentechnikspezifischen Anforderungen das ADR anzuwenden (UN3245, Verpackungsanweisung P 904). Für Importe von GVO gelten die gleichen Bestimmungen wie beim innerdeutschen Transport, hinzu kommen weitere Anforderungen durch das Ausfuhrland. Eine Sammlung internationaler rechtlicher Vorschriften von 170 Vertragsstaaten des maßgeblichen Cartagena-Protokolls ist online beim Biosafety Clearing House (http://bch.cbd.int) zu finden. Geht es um GVO-Importe aus den USA, die nicht Mitglied des Cartagena-Protokolls sind, oder Exporte in Drittstaaten außerhalb der EU, dann sind die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (www.lag-gentechnik.de) sowie das BVL (www.bvl.bund.de) die geeigneten Ansprechpartner.

Über die allgemeinen Vorschriften für den Luftversand infektiöser Stoffe sowie die speziellen Stolperfallen bei diesem Verkehrsträger wusste Sylvia Gadomski vom Compliance Management-Beratungsunternehmen Aviatics aus der Praxis zu berichten. Gerade für den Transport im Luftverkehr müssen schon lange vor dem eigentlichen Versandvorgang bestimmte Voraussetzungen geschaffen sein, z.B. die Schulung/Unterweisung des beteiligten Personals.

Eine echte Hürde bildet die rigorose, weil gemäß IATA-DGR buchstabengetreue Annahmekontrolle des Luftfahrtunternehmens, da bei Ablehnung des Versandstücks die engen Zeitpläne für empfindliches Probengut schnell über den Haufen geworfen werden.

Mehr Kontrollen absehbar

Die Bayerische Gewerbeaufsicht hatte im März 2016 ein Kontrollprogramm gestartet, mit dem ein halbes Jahr lang die Verantwortlichen im Praxis- und Klinikalltag für den Transport von Gefahrgut sensibilisiert werden sollten. Inzwischen wurde der Zeitraum bis Ende des Jahres verlängert. Bernhard Resch, Gewerbedirektor im Kompetenzzentrum Gefahrgut der Bayerischen Gewerbeaufsicht, berichtete über erste Erkenntnisse aus diesem Kon­trollprogramm.

Speziell für diese Kontrollaufgabe war die Erstellung einer sehr spezifischen Checkliste notwendig, weil es im Gesundheitsbereich gänzlich andere Zuständigkeitsverteilungen gibt als in Gewerbe und Industrie, z.B. Sicherheitsfachkraft, Hygienetechniker, Laborleiter, Technischer Leiter, Gefahrgutbeauftragter. Unterschieden wurde auch nach Art der Einrichtung, wie Krankenhaus, Zahnklinik, Tierklinik und Labor, ebenso wie nach den Verantwortlichkeiten nach GGVSEB für die Bereiche Erkennen/Klassifizieren, Absenden, Verpacken, Verladen, Befördern, Empfangen und Entladen.

Zu den bis dato am häufigsten festgestellten Mängeln zählten:

  • Mangelnde Kenntnisse über Verantwortlichkeiten und Gefahrgutvorschriften
  • Fehlende oder unzureichende Unterweisung von beteiligten Personen (Hinweis: Wenn es z.B. bei UN3373, Kat B, SV 319, bei gebrauchten medizinischen Instrumenten/Geräten und freigestellten medizinischen Proben u.U. heißt "keine Anwendung des ADR" so können Gefahrgut-Informationen in eine Unterweisung nach BiostoffV aufgenommen werden!)
  • Fehlende oder falsche Klassifizierung oder Zuordnung zu Abfällen, fehlende fachliche Beurteilung zur Einstufung in "Freigestellte medizinische Probe"
  • Ungeeignete Verpackung
  • Mangelhaft ausgefüllte Beförderungspapiere
  • Fehlende Ladungssicherung (mangelnde Überwachung durch Verlader).

Zu einem Bundesland-übergreifenden Informationsaustausch hatten sich im laufenden Jahr zwei Polizeibeamte, Ralf Mayer (Mannheim) und Mario Gaede (Berlin) entschlossen. Wider Erwarten erhielten beide die Genehmigungen ihrer Behörden, wechselseitig Hospitanzen durchzuführen. Ihr "ansteckender Erfahrungsaustausch" wird künftig dazu führen, dass die in Berlin gern vorgenommenen Kontrollen von privaten Krankentransporten und Tankfahrzeugen verstärkt auch in Mannheim durchgeführt werden, während Mannheimer Schwerpunkte wie die Kontrolle von Blutproben-Beförderungen und Frachtcontainern in Berlin auf großes Interesse stießen.

Herausforderungen durch Ebola, Lassa und Zika

Dr. Julia Sasse von der Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (IBBS) beim RKI gab einen sehr spannenden Einblick in die Rolle des IBBS zur Sicherstellung der Gesundheit der Bevölkerung bei außergewöhnlichen biologischen Gefahrenlagen. Das sind nicht mehr allein – obgleich hochaktuell – epidemisch auftretende Viren wie Ebola, Lassa oder Zika, sondern vermehrt solche durch bioterroristische Bedrohungen (z.B. Anthrax).

Vorgestellt wurde das Vorgehen von Sicherheitsbehörden und Öffentlichen Gesundheitsdiensten zum Erkennen, Bewerten und Handeln in solchen Fällen. Außerdem der Aufbau einer Sonderisolierstation zur Behandlung erkrankter Personen.

Tide Voigt, Gefahrgutbeauftragte der Berliner Charité, gab Einblick in die Erstellung eines Sicherungsplans gem. ADR 1.10.3 für UN2814.

Jan-Gerd Kühling von der ETLog Health EnviroTech & Logistics präsentierte drei Beispiele, wie Grundsätze der Hygiene, Infektionsprävention sowie des Arbeit- und Umweltschutzes mit Kultur, Infrastruktur, Religion, Politik und Finanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern in Einklang gebracht werden.

Den Veranstaltungsabschluss bildeten Eva-Maria Meyer vom Krankenhaus Region Hannover mit Tipps, wie die Schulung, Unterweisung und innerbetriebliche Kontrolle effektiv durchgeführt werden kann, und André Alter von Remondis medison, Lünen. Er zeigte auf, wie infektiöse und zytostatikahaltige Abfälle, Laborabfälle, Leuchtstoffröhren, Elektro-Altgeräte und Lithiumbatterien getrennt, gesammelt und entsorgt werden können.

(aus: gela 12/16, www.gefaehrliche-ladung.de)

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