Weniger Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutz geplant

Das BMAS hat ein Konzept vorgelegt, um die Bürokratie im Arbeitsschutz zu reduzieren und zugleich Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler zu gestalten.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein Gesamtkonzept vorgelegt, um die Bürokratie im Arbeitsschutz zurückzubauen. Die Umsetzung soll in drei Paketen erfolgen und mit dem ersten Paket im Rahmen des Sofortprogramms für den Bürokratierückbau der Bundesregierung und einem entsprechenden Kabinettsbeschluss Anfang November dieses Jahres starten. Die weiteren Reformschritte sollen im Laufe der 21. Legislaturperiode unter Beteiligung der betroffenen Akteure umgesetzt werden.

Das Konzept ziele darauf ab, die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler zu gestalten. Es gelte, das Arbeitsschutzrecht so zu modernisieren, dass es noch stärker als bisher auf tatsächliche Gefahrenlagen ausgerichtet wird. Dabei sei es ein Ziel, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) praxisgerechte, einfache Lösungen zu realisieren. So soll etwa die Verpflichtung für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten entfallen, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sollen sich auf einen Beauftragten beschränken können.

Alle Vorhaben sollen dabei laut BMAS mit Augenmaß erfolgen, um das hohe Schutzniveau im Arbeitsschutz zu erhalten. Das BMAS geht davon aus, dass schon die Pakete 1 und 2 zu einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von knapp 200 Millionen Euro im Jahr führen.

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