Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 20. August 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
3-Methoxy-3-methylbutylacetat | 1 | 11479 |
Polymer aus Docosylacrylat (mittlere Molmasse 116.485 g/mol) | 2 | 11481 |
Salpetersäure, Natrium-, Kalium-, Magnesium-, Calcium- und Ammoniumsalze sowie Hydrate1) | 1 | 11482 |
Titan, Butylphosphat, Ethanol, Isopropanol, Komplexe | 2 | 11478 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
1) Aus systematischen Gründen werden die bisher in die WGK 1 eingestuften Stoffe
– „Natriumnitrat“ (Kenn-Nr. 378),
– „Kaliumnitrat“ (Kenn-Nr. 346),
– „Magnesiumnitrat“ (Kenn-Nr. 363),
– „Calciumnitrat“ (Kenn-Nr. 321),
– „Ammoniumnitrat“ (Kenn-Nr. 212)
nun unter dieser Stoffgruppe mit der Kenn-Nr. 11482 eingestuft.
Die Allgemeinverfügungen werden am 14. bzw. 15. Oktober 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
(BAnz AT 29.09.2025 B9 und B10 sowie
BAnz AT 30.09.2025 B4 und B5)
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