Wassergefährdende Stoffe: jede vierte Anlage mangelhaft

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Biogasanlagen sind besonders betroffen.

(mli) Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurden die Prüfpflichten dieser Anlagen auf Bundesebene vereinheitlicht. Im Rahmen dieser Verordnung wurde auch eine Statistik eingeführt, die ab dem Berichtsjahr 2018 die Prüfergebnisse dokumentierte. Die Erhebungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) für 2023 zeigen, dass 28,5 % der geprüften Anlagen Mängel aufwiesen. Geprüft wurden insgesamt 226.617 Ölheizungen, Tankstellen sowie Lager- und Abfüllanlagen. Mehr als drei Viertel der geprüften Anlagen waren Ölheizungen.

Von den 28,5 % als mangelhaft eingestuften Anlagen wiesen 44.218 Anlagen (19,5 %) geringfügige Mängel auf. 20.238 Anlagen (8,9 %) zeigten erhebliche Mängel und 0,02 % (48 Anlagen) hatten sogar gefährliche Mängel. Den größten Anteil der mangelhaften Anlagen stellten die Biogasanlagen: Mit 56,7 % erwies sich mehr als die Hälfte der Anlagen als mangelhaft. Somit sei der Anteil mangelhafter Biogasanlagen fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt aller Anlagearten.

Geringfügige Mängel an den Anlagen sind spätestens innerhalb von sechs Monaten zu beheben, während erhebliche und gefährliche Mängel sofort behoben werden müssen. Liegen gefährliche Mängel vor, wird die betroffene Anlage zusätzlich unverzüglich stillgelegt, bis die Mängel beseitigt sind. Zum Schutz der Umwelt, müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit überprüft werden.

48.669 der mangelhaften Anlagen (75,5 %) wies mindestens einen technischen Mangel wie korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen auf. Bei 15.835 Anlagen (24,5 %) seien ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt worden, wie fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 18.110 Anlagen (28,1 %) sei zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel identifiziert worden.

Seit Beginn der Erhebung 2018 sei ein geringfügiger Rückgang mangelhafter Anlagen zu verzeichnen (von 32,7 % auf 28,5 % in 2023). Da das Umweltstatistikgesetz (UStatG) im Mai dieses Jahres geändert wurde, wird die Statistik nach sechs Jahren nicht mehr fortgeführt.

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