Vorläufige Einstufung des Coronavirus
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) stuft das Virus SARS-CoV-2 (bislang 2019-nCoV) in Risikogruppe 3 ein
(ur) Der ABAS hat auf Grundlage der vorhandenen epidemiologischen Daten SARS-CoV-2 mit Beschluss vom 19.02.2020 aus präventiver Sicht vorläufig in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung eingestuft. Dies gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt.
Das Virus kann nach bisherigem Wissen durch die Inhalation von Aerosolen sowie durch den Kontakt mit Schleimhäuten (Nase, Mund, Augen) übertragen werden. Auf Basis dieses Wissens sind für durchzuführende Tätigkeiten die erforderlichen Schutzmaßnahmen aus den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 und TRBA 100 ableitbar (siehe dazu auch Umgang mit dem Coronavirus, Meldung vom 30. Januar 2020).
Ergänzend enthält der ABAS-Beschluss 609 Maßnahmen, die sich analog auf den Umgang mit anderen luftübertragbaren Erregern der Risikogruppe 3, zu denen auch SARS-CoV-2 gehört, übertragen lassen. Für diagnostische Labore wurde für das neuartige Virus SARS-CoV-2 durch den ABAS mit Beschluss vom 19.02.2020 ein gestuftes Verfahren festgelegt.
Informationen zum allgemeinen Infektionsschutz vom Robert Koch-Institut (RKI) sind zu beachten.
Nach Einschätzung des RKI gibt es bislang keinen Hinweis für eine anhaltende Viruszirkulation in Deutschland, so dass die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung aus China derzeit weiterhin gering bleibt. Diese Einschätzung kann sich durch kurzfristige neue Erkenntnisse ändern.

