Das UBA hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 28. Oktober bzw. 12. November 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).
| Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
| 2-Ethyl-2-[[(1-oxoisooctadecyl)oxy]methyl]-1,3-propandiylbis(isooctadecanoat) | (bisher: 1) | 5387 |
| Polymer aus Huminsäuren, Natriumsalze, Acrylsäure, N,N-Dimethylacrylamid und Natrium-2-methyl-2-((1-oxoallyl)amino)propansulfonat (mittlere Molmasse 3.790 g/mol) | 1 | 11517 |
| Reaktionsprodukte aus ε-Caprolactam und Polymeren aus Isophorondiisocyanat | 1 | 11518 |
| Tetradecandisäure | 1 | 11519 |
| Trimethylolpropanfettsäureester (Fettsäurereste linear und einfach verzweigt, gesättigt und ungesättigt, C-Kettenlänge ≥ 8), soweit sie flüssig sind | awg | 11522 |
| Trimethylolpropan-trioleat | (bisher: 1) | 2075 |
awg = allgemein wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 21., 22. bzw. 24. Januer 2026 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
(BAnz AT 06.01.2026 B10 bis B12,
BAnz AT 07.01.2026 B2 und B3 sowie
BAnz AT 09.01.2026 B4)
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