Verfügbarkeit von Wasserstoff beschleunigen

Mit einem Artikelgesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur geschaffen werden.

(mih) Der Bundestag hat das „Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ beschlossen; es ist mit Datum vom 29. März 2026 bekannt gemacht worden (BGBl. 2026 I Nr. 84) und am 2. April 2026 in Kraft getreten.

Das Artikelgesetz enthält in Art. 1 das „Gesetz zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung von Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff (Wasserstoffbeschleunigungsgesetz – WasserstoffBG)“. Das WasserstoffBG dient dazu, verschiedene europäische Richtlinien umzusetzen. 

Zweck des WasserstoffBG ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den vereinfachten und beschleunigten Auf- und Ausbau einer Infrastruktur für die Erzeugung, die Speicherung, den Import und den Transport von Wasserstoff zu schaffen. Es soll insbesondere einen zentralen Beitrag zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Ziel ist es, die Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen.

Weitere Artikel betreffen u.a. das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Bezug auf Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben.

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