SVHC in Erzeugnissen: überarbeiteter Leitfaden in Deutsch

Die ECHA hat ihren „Leitfaden zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen“ vollständig überarbeitet. Nun liegt die Version 4.0 in einer deutschen Übersetzung vor.

(mih) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in der Rechtssache C-106/14 vom 10. September 2015 zu einer Auslegungsfrage von Art. 7 Abs. 2 und Art. 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) eine Entscheidung getroffen: Dabei ging es um den Umfang der Unterrichtungs- und Informationspflicht sowie die Berechnung des Schwellenwerts von 0,1 Massen-% bei besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern – SVHC), die in Erzeugnissen enthalten sind. Die Auslegung „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ wurde bestätigt.

Diese Entscheidung war der wichtigste Anlass für die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), ihren „Leitfaden zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen“ in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vollständig zu überarbeiten. Die Version 4.0 des aktualisierten Leitfadens von Juni 2017 steht in Deutsch nun auf der Website der ECHA zur Verfügung.

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