Schweiz: StFV revidiert

Die Störfallverordnung wurde an das GHS angepasst. Gleichzeitig soll die Störfallvorsorge effizienter werden.

(mih) Auf Beschluss des Schweizerischen Bundesrates ist am 1. Juni die revidierte Störfallverordnung (StFV) in Kraft getreten. Mit den Änderungen vom 29. April, bekannt gemacht in der Amtlichen Sammlung (AS) 2015 S. 1337, wurde die StFV an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) angepasst, welches die Schweiz unlängst im Zug der Revision der Chemikalienverordnung (ChemV) übernommen hat.

Neu unterliegen der StFV weniger Betriebe, die dafür gezielter kontrolliert werden. Weiter regelt die Verordnung, dass Sicherheitsmaßnahmen – differenziert nach der Größe der Anlage – noch systematischer getroffen, behördliche Kontrollen verbindlich geplant und die Information der Öffentlichkeit gestärkt werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird nun die zugehörigen Vollzugshilfen in Zusammenarbeit mit den Betroffenen bis Ende 2016 überarbeiten.

Die StFV bezweckt, die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen. Sie gilt heute für Betriebe mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen, für Betriebe mit gentechnisch veränderten, pathogenen Mikroorganismen, für Verkehrswege, auf denen gefährliche Güter transportiert werden, und für Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger und gasförmiger Brenn- und Treibstoffe.

Der Geltungsbereich für Betriebe mit Stoffen und Zubereitungen wird über Mengenschwellen bestimmt, welche gemäß Anh. 1.1 StFV anhand der Stoffklassifizierungen zu ermitteln sind. Dazu wurden bisher die Klassifizierung der EU, der Gefahrguttransport- und der Brandschutzbestimmungen sowie explizite physikalische, chemische und ökologische Testwerte herangezogen. Mit der Revision der ChemV per 1. Juni 2015 hat die Schweiz wie die EU das GHS für Stoffe und Zubereitungen übernommen.

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