Risikobasierte Einstufung für PSA

Ab 20. April 2019 gilt für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) eine neue Verordnung.

(ur) Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Vorgaben der früheren Richtlinie 89/686/EWG entsprechen, dürfen von den Herstellern nach dem 20. April 2019 nicht mehr erstmalig in Verkehr gebracht werden. Auf den Ablauf dieser wichtigen Übergangsfrist weist der Verband Technischer Handel (VTH) hin.

Allerdings können Produkte, die bis zu diesem Stichtag auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, nach den Bestimmungen der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 auch nach dem 20. April noch an den Endkunden verkauft werden.

Aufgrund der neuen Rechtslage unterliegen PSA in Zukunft unter anderem einer risikobasierten Einstufung. Es gibt weiterhin drei Kategorien, denen unterschiedliche Prüfanforderungen zugrunde liegen. Für alle Kategorien von PSA ist eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten erforderlich. Einer Baumusterprüfung unterliegen PSA der Kategorie II und III, das heißt eine zugelassene Prüfstelle stellt fest und bescheinigt, dass das PSA-Modell den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung entspricht.

Handelt es sich um komplexe PSA der Kategorie III, ist zusätzlich das Qualitätssicherungsverfahren durchzuführen. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den normierten Buchstaben „CE“, im Fall von PSA der Kategorie III ergänzt um die Kennnummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten notifizierten Stelle. Neu ist, dass Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder PSA gegen Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen künftig zur Kategorie III zählen. Betriebe, die entsprechende Produkte einsetzen, müssen ihrer Mitarbeiter dazu praktisch unterweisen.

Außerdem überträgt die neue EU-Verordnung dem Handel eine größere Verantwortung. Dass PSA-Produkte formal den Sicherheitsanforderungen genügen, mussten bisher nur die Hersteller prüfen. Mit der Verordnung (EU) 2016/425 sind nun auch Händlern und Importeuren in der Pflicht. Diese müssen künftig sicherstellen, dass ihre Ware geprüft ist und über die erforderlichen Bescheinigungen verfügt.

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