Quecksilber: EU setzt Minamata-Übereinkommen um

Damit sollen die Gesundheit des Menschen und die Umwelt wirksam vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen geschützt werden.

(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Verordnung (EU) 2017/852 vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 erlassen (ABl. L 137 S. 1). Damit soll das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber von 2013 abgeschlossen, umgesetzt und angewendet werden. Die EU und 26 Mitgliedstaaten haben das Minamata-Übereinkommen unterzeichnet; Estland und Portugal haben zugesagt, es zu ratifizieren.

In der Verordnung (EU) 2017/852 sind Maßnahmen und Bedingungen festgelegt, welche die Verwendung und Lagerung von sowie den Handel mit Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen und die Herstellung und Verwendung von sowie den Handel mit Quecksilber versetzten Produkten und die Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen betreffen. Das Ziel ist es zugleich, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt wirksam vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen. Die Mitgliedstaaten können ggf. strengere als die genannten Anforderungen festlegen.

Die Verordnung (EU) 2017/852 tritt am 13. Juni 2017 in Kraft und sie gilt ab 1. Januar 2018 (mit Ausnahme von Anh. III Teil I Buchstabe d betreffend die Chloralkali-Elektrolyse: 11. Dezember 2017). Gleichzeitig wird die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 vom 22. Oktober 2008 über das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber aufgehoben.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft begrüßt die neue EU-Verordnung über Quecksilber, die strengere Entsorgungsregeln enthalte. So ließe sich sicherstellen, dass flüssige Quecksilberabfälle sicher und dem neuesten Stand der Technik entsprechend vor der langfristigen Lagerung behandelt würden. Zudem sei positiv, dass das Exportverbot für Quecksilber aufrechterhalten werde und Importe zum Zwecke der sicheren Entsorgung zumindest bis Ende 2027 erlaubt blieben. Durch die Umstellung auf quecksilberfreie Produktionsprozesse würden in den kommenden Jahren größere Mengen flüssigen Quecksilberabfalls anfallen, die sicher zu entsorgen seien.

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