POP: drei Neuaufnahmen geplant

Mit drei Delegierten Verordnungen, deren Entwürfe nun kommentiert werden können, sollen drei weitere Stoffe in Anh. I POP aufgenommen werden.

(mih) Die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) setzt die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (chemische Stoffe) um. Die Vertragsparteien haben beschlossen, folgende Stoffe in das Übereinkommen aufzunehmen: 

Die Europäische Kommission plant, die Chemikalie bzw. die Gruppen von Chemikalien jeweils als Stoff in POP aufzunehmen, der bestimmten Beschränkungen unterliegt. Die Entwürfe von drei Delegierten Verordnungen, um jeweils Anh. I POP zu ändern, können bis zum 19. Dezember 2025 kommentiert werden.

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