Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 2. bzw. 9. März 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 06.04.2020 B9 bis B12).

  • Esterification product of castor oil and tetrahydromethyl-1,3-isobenzofuranedione; Kenn-Nr. 9729, Wassergefährdungsklasse (WGK) 1
  • [2-[(2-Methyl-1-oxoallyl)oxy]ethyl]hydrogensuccinat; Kenn-Nr. 9730, WGK 1
  • Palygorskit (faserfrei); Kenn-Nr. 9721, nicht wassergefährdend (nwg)
  • Potassium N-(2-carboxyethyl)-N-(2-ethylhexyl)-beta-alaninate; Kenn-Nr. 9717, WGK 1.

Die Allgemeinverfügungen werden am 21. April 2020 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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