Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 1., 24. bzw. 26. April 2026 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).
| Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
| 1-(4-Methyl-2-nitrophenylazo)-2-naphthol | nwg | 11538 |
| Reiskleiewachse, oxidiert, Natriumsalze (bisher: Reiskleiewachse, oxidiert und ihre Natrium- und Calciumsalze) | 1 | 11580 (bisher: 10701) |
| Reiskleiewachse, oxidiert und ihre Calciumsalze (bisher: Reiskleiewachse, oxidiert und ihre Natrium- und Calciumsalze) | nwg (bisher: 1) | 10701 |
| Zirconiumneodecanoat | 1 | 11578 |
nwg = nicht wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 27. August 2023 (BAnz AT 04.10.2023 B9) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen wurden am 26. Mai 2026 bzw. werden am 12. Juni 2026 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
(BAnz AT 11.05.2026 B5 sowie
BAnz AT 29.05.2026 B7 und B8)
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