Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 16. bzw. 26. September 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).
| Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
| Glyceride, C16–18, Mono-, Di- und Tri-, hydriert, Citrate, Kaliumsalze | 1 | 11499 |
| 2-Isopropyl-2-(1-methylbutyl)-1,3-dimethoxypropan | 2 | 11500 |
| Polymer aus Acrylsäure und 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure (mittlere Molmasse 4.500 g/mol) | 1 | 11506 |
| Triethylammoniumacetat | 1 | 5114 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 11., 12., 13. bzw. 14. November 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
(BAnz AT 27.10.2025 B4,
BAnz AT 28.10.2025 B6,
BAnz AT 29.10.2025 B4 sowie
BAnz AT 30.10.2025 B7)
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