Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 6. August 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Bicyclo-[2,2,1]-hept-2-en | 2 (bisher: 1) | 2026 |
Polyethylenglykolpolypropylenglykolbis(2-methyl-propen-1-yl)ether (mittlere Molmasse 2.900 g/mol) | 1 | 11457 |
Reaktionsprodukte aus Proteinhydrolysaten, Aceton, Formaldehyd, Ameisensäure und Natriumsulfit, Restgehalt Formaldehyd < 0,1 % | 1 | 11456 |
Reaktionsprodukte aus Tripropylenglykoldiacrylat und Diethylamin (bisher: 2-Propenoic acid, (1-methyl-1,2-ethanediyl)bis[oxy(methyl-2,1-ethanediyl)] ester, reaction products with diethylamine) | 2 (bisher: 1) | 9261 |
Undec-10-ensäure | 2 (bisher: 1) | 2347 |
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 20., 23. bzw. 24. September 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
(BAnz AT 05.09.2025 B4 und B5,
BAnz AT 08.09.2025 B6 und B7 sowie
BAnz AT 09.09.2025 B3)
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