Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 22. bzw. 28. Mai 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 18.06.2025 B5 und B6 sowie BAnz AT 07.07.2025 B6).

Stoff bzw. Stoffgruppe WGK Kenn-Nr.
Lunsekimig 1 11449
Polyethylenglykoldiundecenoat 2 11448
Polymer aus Fettsäuren, C₁₈-ungesättigt, Dimere und Trimethylolpropan, gemischte Ester mit Decansäure und Octansäure (mittlere Molmasse 4.500 g/mol) 1 4290

WGK = Wassergefährdungsklasse

 

Die Allgemeinverfügungen sind am 3. Juli 2025 wirksam gworden bzw. werden am 22. Juli 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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