Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat acht weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat acht weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 4. Mai bzw. 1. Juni 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 17.07.2023 B8 bis B12, BAnz AT 18.07.2023 B7 und B8 sowie BAnz AT 19.07.2023 B5).

Stoff bzw. Stoffgruppe WGK Kenn-Nr.
Borsäuren, Kaliumsalze 1 11074
Dioctylzinnbis-(thioglykolsäure-2-ethyl-1-hexylester) (bisher: 2) 571
Edelgase, stabile Isotope1) nwg 1348
Fettsäuren, C16-18 und C18-ungesättigt, gemischte Ester mit Adipinsäure und Trimethylolpropan 1 11166
Monooctylzinntris-(thioglykolsäure-2-ethyl-1-hexylester, Gehalt an Dioctylzinnbis-(thioglykolsäure-2-ethyl-1-hexylester) und 2-Ethylhexylmercaptoacetat < 0,2 % bezogen auf den Einzelstoff2) 1 583
Polymer aus Adipinsäure und 1,2-Propylenglykol, Acetat (mittlere Molmasse 2.200 g/mol) nwg 11163
Polymer aus Adipinsäure und 1,2-Propylenglykol, n-Octylester (mittlere Molmasse 5.500 g/mol) nwg 11164
Reaktionsprodukte aus 1-[[2-[[2-[[2-[(2-Aminoethyl)amino]ethyl]amino]ethyl]amino]ethyl]amino]-3-phenoxy-2-propanol und Bis[4-(2,3-epoxypropoxy)phenyl]propan, neutralisiert mit Essigsäure (mittlere Molmasse 1.600 g/mol) 2 11167

nwg = nicht wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse

1) Der bisher unter der Kenn-Nr. 1348 eingestufte Stoff „Argon“ wird dieser Stoffgruppe zugeordnet und bleibt unter der Kenn-Nr. 1348 als nwg eingestuft.
2) Die bisherige Einstufung des Stoffes „Monooctylzinntris-(thioglykolsäure-2-ethyl-1-hexylester)“ unter der Kenn-Nr. 583 in die WGK 1 wird zurückgenommen.

 

Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.

Die Allgemeinverfügungen werden am 1., 2. bzw. 3. August 2023 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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