Neue und geänderte wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat erneut fünf Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 19. Oktober 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 07.11.2018 B9 bis B13).

  • Chinidinsulfat und Monohydrat und Dihydrat; Kenn-Nr. 1501, Wassergefährdungsklasse (WGK) 1. Die bisherige Einstufung von Chinidinsulfat (Kenn-Nr. 1501, WGK 1) vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) wird beibehalten und zu einer Gruppeneinstufung erweitert.
  • Levomethadon; Kenn-Nr. 9574, WGK 2
  • Levomethadonhydrochlorid; Kenn-Nr. 9545, WGK 2
  • Levomethadon-N-p-tosylglutamat; Kenn-Nr. 9515, WGK 2
  • Methadon; Kenn-Nr. 9560, WGK 2.

Die Allgemeinverfügungen werden am 22. November 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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