Neue und geänderte wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat erneut fünf Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes bzw. einer Stoffgruppe hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes bzw. einer Stoffgruppe hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 27. August 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 11.09.2018 B4 bis B8).

  • Borsäure, Reaktionsprodukte mit 2-Aminoethanol; Kenn-Nr. 9466, Wassergefährdungsklasse (WGK) 1.

    Der bisher unter der Kenn-Nr. 6420 in die WGK 1 eingestufte Stoff „Borsäure, Verbindung mit 2-Aminoethanol“ und der bisher unter der Kenn-Nr. 5287 in die WGK 1 eingestufte Stoff „Borsäure (H3BO3), Reaktionsprodukte mit Ethanolamin“ werden künftig unter der Stoffgruppe „Borsäure, Reaktionsprodukte mit 2-Aminoethanol“ mit der Kenn-Nr. 9466 eingestuft.
  • Borsäure, Reaktionsprodukte mit 2,2'-Iminobis(ethanol); Kenn-Nr. 5591, WGK 1.

    Der bisher unter der Kenn-Nr. 5591 eingestufte Stoff „Borsäure (H3BO3), Reaktionsprodukte mit Diethanolamin“ wird der Stoffgruppe „Borsäure, Reaktionsprodukte mit 2,2'-Iminobis(ethanol)“ zugeordnet und bleibt unter der Kenn-Nr. 5591 in die WGK 1 eingestuft. Der bisher unter der Kenn-Nr. 6414 in die WGK 1 eingestufte Stoff „Borsäure, Verbindung mit 2,2'-Iminobis(ethanol)“ wird künftig unter der Stoffgruppe „Borsäure, Reaktionsprodukte mit 2,2'-Iminobis(ethanol)“ mit der Kenn-Nr. 5591 eingestuft.
  • Chininhydrochlorid und Monohydrat und Dihydrat; Kenn-Nr. 1658, WGK 1
  • lsotridecanol, ethoxyliert (EO ≥ 4; mittlere Molmasse 476 g/mol); Kenn-Nr. 9171, WGK 1
  • N,N-Dimethylcyclohexylamin; Kenn-Nr. 1144, WGK 3.

    Die bisherige Einstufung des Stoffes „N,N-Dimethylcyclohexylamin“ unter der Kenn-Nr. 1144 in die WGK 1 vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) wird zurückgenommen.

Die Allgemeinverfügungen werden am 26. September 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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