Neue, geänderte und ergänzte TRGS
AGS verabschiedet Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
(ur) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner 69. Sitzung am 8. und 9. Dezember 2021 u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab Januar 2022 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Neufassung
- TRGS 553 "Holzstaub"
Änderungen und Ergänzungen
- TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern"
- TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B"
- TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
- TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"
- TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

