Neue Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte

Die Europäische Kommission hat für 31 gesundheitsschädliche Chemikalien neue Richtgrenzwerte festgelegt, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern.

(mih) Die Europäische Kommission hat Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte für 31 Stoffe gesetzt, um die Belastung mit gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz weiter zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten sind nun aufgerufen, bis spätestens 21. August 2018 nationale Grenzwerte basierend auf der Richtlinie (EU) 2017/164 vom 31. Januar 2017 zur „Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG, 2000/39/EG und 2009/161/EU der Kommission“ (ABl. L 27 S. 115) zu beschließen. Die Richtlinie (EU) 2017/164 tritt am 21. Februar 2017 in Kraft.

Die neuen Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, zudem wurden dazu Experten aus den EU-Staaten und die Sozialpartner konsultiert. Mit den Richtwerten stellt die Kommission einen Referenzrahmen zur Verfügung, anhand dessen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden orientieren können. Unter den 31 neuen Richtgrenzwerten befinden sich 25 für neue Stoffe und sechs für Stoffe, deren Grenzwerte aktualisiert wurden. Da es sich um Richtwerte handelt, haben sie hierbei einen gewissen Ermessensspielraum. Für Arbeitgeber und nationale Behörden sind mit den verabschiedeten Richtgrenzwerten keine direkten zusätzlichen Vorschriften verbunden. Die Richtgrenzwerte stellen jedoch eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitgeber und nationale Behörden dar, um ihren Verpflichtungen unter der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (Richtlinie 98/24/EG vom 7. April 1998) nachzukommen.

Jedes Jahr sterben in Europa etwa 160.000 Menschen an arbeitsbedingten Krankheiten.

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